Öffentliche Förderung & Solarförderung

Ratgeber:
Förderung bis zu 250 Euro pro m² Wohnfläche

Nutzen Sie Fördermittel zur Finanzierung Ihrer neuen
Heizungsanlage durch zinsgünstige Kredite im Rahmen des Klimaschutzprogramms:
KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden hierfür im Zeitraum 2001 bis 2005 zwei Milliarden Mark bereit gestellt.

Was wird gefördert?
Im Rahmen des Programms werden Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs bei Gebäuden gefördert, die vor 1979 errichtet wurden.Mit den Maßnahmen muss eine Minderung der CO2-Emissionen ummindestens 40 Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr erzielt werden.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören u.a. der Einbau von Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln. Die zu erneuernden Heizkessel müssen vor dem 01.06.1982 eingebaut worden sein. Als Erneuerung der Heizung gilt auch der Einbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie der Einbau von Wärmepumpen. Ebenso ist die Umstellung der Heizenergieträger von Kohle oder Strom auf Öl, Gas, Fernwärme, Nahwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung oder auf erneuerbare Energieträger sowie von Öl oder Gas auf erneuerbare Energieträger möglich.
Wie wird gefördert?

Das Programm sieht eine Absenkung des Marktzinssatzes um bis zu 3 Prozentpunkte vor. Der Kreditbetrag beträgt maximal 250 EURO pro Quadratmeter Wohnfläche. Sie können den Antrag für einen KfW-Kredit bei jeder Bank oder Sparkasse stellen. Die Vergabe allerdings erfolgt nach dem "Windhundverfahren": Wer zu spät kommt, geht leer aus. Damit soll ein Anreiz gegeben werden, CO2-mindernde Energiesparmaßnahmen vorzuziehen

Weitere Infos:
Nähere Informationen zu dem Förderprogramm erhalten Sie beim Informationszentrum der Kreditanstalt für Wiederaufbau bundesweit zum Ortstarif unter der Telefonnummer
01801-335577 oder im Internet unter www.kfw.de

Solarförderung

Die Neuerrichtung von Solarwärmeanlagen wird nach Angaben der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS) nur noch bis zum 15. Oktober mit einem Zuschuss von 125 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche staatlich gefördert. Ab 1. Januar 2004, so kündigte das Bundesumweltministerium bereits an, soll der Fördersatz auf 110 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche gesenkt werden. Dies soll sicherstellen, dass trotz der erwarteten Zunahme von Förderanträgen auch im kommenden Jahr noch genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Weitere Infos:
Nähere Informationen zu den Förderprogrammen erhalten Sie beim Informationszentrum der Kreditanstalt für Wiederaufbau bundesweit zum Ortstarif unter der Telefonnummer
01801-335577 oder im Internet unter www.kfw.de


Dienstags ist "ruhe Tag" bis 20:00 Uhr Tel. (0234) 9304030